Satzung

§ 1 – Name und Zweck
Der Verein heißt ”Ruderverein Hoyer” und trägt die Abkürzung RVH.
Der Zweck des Vereins ist, innerhalb der deutschen Minderheit den Rudersport in Hoyer zu fördern und den Mitgliedern die Ausübung des Rudersports zu ermöglichen. Der Verein ist Teil der deutschen Minderheit und dient neben der sportlichen Tätigkeit auch als Treffpunkt der Minderheit, d.h. Vereine der Minderheit in Hoyer dürfen nach Absprache Gebäude und Grundstück benutzen.

§ 2 – Sitz und Flagge
Der Sitz des Ruderverein Hoyer ist der jeweilige Wohnort des 1. Vorsitzenden oder des Kassierers.
Die Farben des Vereins sind blau – weiß. Die Vereinssprache ist deutsch, d.h. Versammlungen, Einladungen, Protokolle und die Ruderkommandos erfolgen in deutscher Sprache.
Der Ruderverein Hoyer ist Mitglied im Nordschleswigschen Ruderverband (NRV)

§ 3 – Mitgliedschaft, Aufnahme, Austritt, Ausschluss und Beiträge
Allgemeines: Der Verein besteht aus Ehrenmitgliedern, aktiven Mitgliedern und passiven Mitgliedern. Gültiges Mitglied ist man erst, wenn der Vorstand die Mitgliedschaft bestätigt hat und der Beitrag bezahlt ist.
Aufnahme: Als aktives Mitglied kann jede Person aufgenommen werden, die den Zweck des Vereins befürwortet und die Satzungen anerkennt. Als passive Mitglieder können Personen aufgenommen werden, die eine Zugehörigkeit zum RVH oder zur Deutschen Minderheit haben (für letzteres entscheidet eine Mitgliedschaft im Bund Deutscher Nordschleswiger).
Austritt: Die Mitgliedschaft erlischt durch schriftliche Mitteilung an den Vorstand. Sofern ein Mitglied mit seinen Mitgliedsbeiträgen 14 Tage in Verzug ist, wird angemahnt. Erfolgt die Einzahlung binnen 14 Tagen nicht, ist dieses als Antrag auf Austritt zu erledigen.
Ausschluss: Der Vorstand kann ein Mitglied ausschließen, wenn dieses die Interessen des Vereines entgegenwirkt, oder durch dessen Benehmen der Ruf des Vereins geschädigt wird. Bei der nächstkommenden Generalversammlung kann der/die ausgeschlossene Person Protest gegen den Ausschluss einbringen. Ehrenmitgliedschaft: Ehrenmitglieder werden auf Beschluss des Vorstandes ernannt. Sie haben sämtliche Rechte der aktiven Mitglieder, sind jedoch von allen Pflichten gegenüber dem Verein befreit.
Rechte der Mitglieder: a) Stimmberechtigt sind alle Mitglieder, die 16 Jahre oder älter sind. b) Aktive Mitglieder haben das Recht auf Benutzung der Boote, des Trainingsraumes und der Geräte im Sinne der diesbezüglichen Ordnungen.
Pflichten der Mitglieder: a) Jedes Mitglied hat sich nach den Satzungen, den Beschlüssen des Vorstandes und den jeweiligen Ordnungen zu richten. b) Jedes Mitglied muss den auf der Generalversammlung festgesetzten Beitrag bis zum 31.12. einzahlen, um auf der folgenden Generalversammlung stimmberechtigt zu sein.

§ 4 – Der Vorstand, Vorstandssitzungen
Der Vorstand erledigt alle laufenden Geschäfte des Vereins.
Der Vorstand besteht aus 5-7 Personen.
Der Vorstand konstituiert sich selbst auf der erstkommenden Vorstandssitzung mit folgenden Posten:

Vorsitzender b) 2. Vorsitzender c) Kassierer d) Bootswart e) Hauswart f) Schriftwart

Eheleute und Lebensgemeinschaftspartner können nicht gleichzeitig im Vorstand sitzen.
Sofern ein Vorstandsmitglied durch Krankheit oder anderweitig für längere Zeit daran verhindert ist, an der Vorstandsarbeit teilzunehmen, setzt der Vorstand seine Vorstandsarbeit ohne dieses Mitglied bis zur ersten darauffolgenden ordentlichen Generalversammlung fort. Auf dieser Generalversammlung wird der Platz des Erkrankten/ Verhinderten neu besetzt.
Der Vorstand zeichnet für den Verein durch die Unterschrift des 1. Vorsitzenden und ein weiteres Vorstandsmitglied.
Die Vorstandsmitglieder werden für zwei Jahre gewählt, soweit möglich in einem Turnus, so dass jeweils nur der halbe Vorstand neu gewählt wird. Wiederwahl ist möglich.
Vorstandssitzungen: Zu Vorstandssitzungen werden durch den 1. Vorsitzenden oder seinen Stellvertreter einberufen. Die Einberufung erfolgt nach Bedarf oder wenn mehr als die Hälfte der Vorstandsmitglieder es verlangen. Beschlüsse des Vorstandes werden mit einfacher Mehrheit gefasst. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des 1. Vorsitzenden oder dessen Stellvertreters. Der Vorstand ist beschlussfähig, sofern 4 Vorstandsmitglieder oder mehr an der Sitzung teilnehmen.

§ 5 – Haftparagraf 
Die Vereins- und Vorstandsmitglieder haften nicht persönlich für die für den Verein eingegangenen Verpflichtungen.  Die Vereinsmitglieder haben außer den Beiträgen keine ökonomischen Verpflichtungen gegenüber dem Verein.  Die Vereinsmitglieder können keine Forderungen über das Vermögen oder des Überschusses des Vereins beantragen.  Der Vorstand erstellt, ein Kajak – Ruderboot – Reglement, in Anlehnung an die Regeln von „Dansk Forening for Rosport“.
§ 6 – Generalversammlungen  Die Generalversammlung ist das oberste Gremium des Vereins.  Die ordentliche Generalversammlung findet jedes Jahr vor dem 1. Juni statt.  Die Einberufung erfolgt durch Mail oder Brief direkt an alle Mitglieder spätestens 14 Tage vor dem Termin mit Angabe der Tagesordnung.  Anträge an die Generalversammlung sind mindestens 7 Tage vor dieser an den Vorsitzenden einzureichen.  Bei ordnungsgemäßer Einberufung ist die Versammlung zu jeder Zeit beschlussfähig. Es kann nicht mit erteilter Vollmacht gestimmt werden.  Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen gefasst. Satzungsänderungen erfordern jedoch eine 2/3 Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Stimmberechtigt sind alle Mitglieder über 16 Jahre. Über Beschlüsse bei der Generalversammlung ist ein Protokoll in deutscher Sprache anzufertigen, das von dem Versammlungsleiter mitunterschrieben wird.

§ 7 – Tagesordnung bei der Generalversammlung
Die Tagesordnung enthält als Minimum folgende Punkte:

Wahl eines Versammlungsleiters 2. Genehmigung des Protokolls des Vorjahres 3. Jahresbericht des 1. Vorsitzenden 4. Jahresbericht des Kassierers 5. Festsetzung der Beiträge 6. Wahl der Vorstandsmitglieder 7. Wahl der Rechnungsprüfer 8. Behandlung eingegangener Anträge 9. Verschiedenes
Außerordentliche Generalversammlungen können durch Beschluss des Vorstandes und müssen auf Antrag von mindestens 2/3 der stimmberechtigten Mitglieder einberufen werden unter Mitteilung der Tagesordnung.
Protokoll: Der Schriftführer führt über jede Generalversammlung und jede Vorstandssitzung ein Protokoll.
§ 8 – Geschäftsjahr und Rechnungsprüfung
Das Geschäftsjahr des Vereins ist das Kalenderjahr.
Die Rechnungsprüfer haben die Bücher und Belege des vorangegangenen Geschäftsjahres zu prüfen und nach Feststellung die Richtigkeit zu bescheinigen.
Es werden 2 Rechnungsprüfer für 2 Jahre gewählt. Der 1. in graden Jahren und der 2. in ungraden Jahren.
Sollte der eine der Rechnungsprüfer auf Grund von Krankheit oder aus anderen Gründen diese Aufgabe nicht wahrnehmen können, besteht die Möglichkeit, dass der Revisor des Nordschleswigschen Ruderverbandes (NRV) diese Aufgabe übernimmt.

§ 9 – Sportgeräte und Inventar
Anschaffungen, die mit Zuwendungen des NRV gefördert oder erworben wurden, können nicht ohne Einvernehmen mit dem NRV verkauft werden.
Bei Änderungen in den §1 Name und Zweck des Vereins, kann der Nordschleswigsche Ruderverband (NRV) die gezahlten Zuwendungen und Zuschüsse zurückfordern.

§ 10 – Auflösung des Vereins
Der Beschluss den Verein aufzulösen kann nur auf einer speziell einberufenen Generalversammlung stattfinden. Es fordert eine 2/3 Mehrheit der gültigen Stimmen den Verein aufzulösen. Im Falle der Auflösung fallen Zuschüsse, die der Verein vom Nordschleswigschen Ruderverband (NRV) als Zuwendung erhalten hat, an den NRV zurück.
Im Übrigen sollen die Vermögenswerte nach Beschluss der letzten Generalversammlung allgemeinen Zwecken der deutschen Minderheit in Hoyer und darüber hinaus der deutschen Jugendarbeit in Nordschleswig zufallen.
Der Vereinsvorstand kann nicht zurücktreten bevor die Abwicklung des Vermögens u.a.m. durchgeführt ist.
Diese Satzungen können nur nach Billigung durch den Nordschleswigschen Ruderverband (NRV) geändert werden.
Diese Satzungen wurden auf der Generalversammlung um die angenommenen Änderungen, aktualisiert und heben sämtliche ältere Satzungen auf.

Hoyer, den 26. Januar 2023

Der Vorstand
Ausgabe 6. Januar 2023