Ruderreglement
Diese Vorschriften sind nicht ein Teil der Satzungen des Rudervereins Hoyer, sondern eine vom Vorstand festgelegte Vorschrift.
Vereinsregeln
§ 1
Die Mitglieder sind verpflichtet sich nach jeder Bestimmung, die für die Aufrechterhaltung von Ordnung und Sicherheit auf dem Wasser zielt, die der Vorstand treffen möge, zu richten.
§ 2
Der Bootswart führt Aufsicht über das Bootsmaterial des Vereines und deren Unterbringung im Bootshaus.
Jede Anweisung des Bootswartes diesbezüglich ist unbedingt nachzukommen.
§ 3
Im Vereinsraum und in den Hallen herrscht Rauchverbot.
Hausordnung
§ 4
Der Verein hat Keinerlei Verantwortung für Bekleidung oder andere Gegenstände der Mitglieder.
Mitglieder, die die Duschräume benutzen, sind dazu angehalten nur kurz zu duschen und hinterher die Räumlichkeiten sauber zu machen.
§ 5
Es wird sämtlichen Mitgliedern auferlegt innerhalb des Vereinsgeländes und überall, wo man den Ruderverein Hoyer vertritt, einen ordentlichen Umgangston zu wahren.
§ 6
Die Trainingsgeräte können von allen aktiven Mitgliedern benutzt werden. Benutzt man diese Möglichkeit, ist man verpflichtet die aufgestellten Regeln einzuhalten.
Ruderregeln
§ 7
Eine Voraussetzung für das Rudern ist eine jedes zweite Jahr abgelegte Schwimmbescheinigung über 300 Meter (in der Schwimmhalle oder im örtlichen Fahrwasser). Alternativ hierzu kann eine Eidesstattliche Erklärung abgegeben werden, wo man erklärt, dass man 300 Meter schwimmen kann. Gibt man eine solche Erklärung ab, muss man die ganze Saison hindurch eine CE genormte Schwimmweste tragen.
Die Schwimmbescheinigung soll vor der Rudersaison beim Vorstand abgegeben werden und wird beim Vorsitzenden aufbewahrt.
Es muss eine Schwimm-/ Rettungsweste pro Person im Boot sein. Nur die vereinseigenen CE genormten Schwimm- / Rettungswesten dürfen benutzt werden. Diese müssen regelmäßig vom Bootswart kontrolliert werden. Es muss sich mindestens ein Handy in einem wasserdichten Behältnis im Boot befinden.
Für Ruderer jünger als 18 Jahre und unmündige Personen wird eine Unterschrift der Eltern / Vormund verlangt.
Es darf nur im Zeitraum von einer Stunde nach Sonnenaufgang bis eine Stunde vor Sonnenuntergang gerudert werden.
§ 8
Bevor ein neues Mitglied, das noch nicht in einem Ruderverein gerudert hat, am allgemeinen Rudern teilnehmen kann, muss es an einem Ruderkurs durch den NRV-Trainer teilnehmen.
Die Rudermannschaft
§ 9
- Jede Fahrt soll, bevor die jeweilige Mannschaft losfährt, korrekt ins Fahrtenbuch eingetragen werden. Folgende Daten sollen eingetragen werden:
Zeitpunkt der Abfahrt, Ziel der Fahrt, vollständige Teilnehmerliste und der Name des Bootsführers im Boot.
Im Fahrtenbuch befindet sich eine aktuelle Liste der Handynummern. - Eine Änderung des angegebenen Zieles darf nur durchgeführt werden, wenn es der Bootsführer aus Sicherheitsgründen für notwendig findet.
- Der Bootsführer für die Fahrt ist die Person im Boot, die einen sicheren Ablauf der Fahrt gewährleistet. (Nicht unbedingt die Person, die das Boot steuert).
§ 10
Es wird nur eine Person pro Platz im Boot mitgenommen. Es werden keine extra Passagiere, weder Menschen noch Tiere mitgenommen.
§ 11
Vor jeder Fahrt muss die Vereinsfahne gehisst werden.
§ 12
Das örtliche Fahrwasser ist innerhalb „der neuen Schleuse“. Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass die Schleusentore der neuen Schleuse GESCHLOSSEN sein sollen, wenn man zwischen der alten und der neuen Schleuse rudert. Sollten sich die Schleusentore während der Ausfahrt öffnen, kehrt man um und rudert zum Bereich innerhalb der alten Schleuse zurück.
§ 13
Der Bootsführer hat das Kommando über die Mannschaft.
Der Bootsführer trägt dem Verein gegenüber, die Verantwortung für das Benehmen der Mannschaft an Land wie auch an Bord. Gleichzeitig hat er die Verantwortung für die sorgfältige Behandlung des Bootsmateriales.
Der Bootsführer trägt die Verantwortung von dem Augenblick an, wo das Boot aus der Bootshalle kommt bis es wieder sicher am Platz ist.
§ 14
Bootstyp, Wind- und Wetterverhältnisse und die Erfahrung der Ruderer bestimmen ob eine Mannschaft rudern darf. Ausschlaggebend sind die Voraussetzungen des schwächsten Ruderers.
Ändern sich die Wetterverhältnisse während der Fahrt, so dass Gefahr aufkommt, kehrt man um und rudert zum Bootshaus zurück.
Wird ein Boot zurückgelassen, ist die Mannschaft verpflichtet dafür zu sorgen, dass das Boot schnellstmöglich zurückkommt.
§ 15
Im Boot dürfen nur Gummischuhe getragen werden.
§ 16
Langfahrt
Für Langfahrten gilt DFfR´s langtur-reglement.
§ 17
Bootsmaterial
Nach jeder Fahrt müssen Boot und Skulls / Riemen mit einem sauberen und feuchten Lappen sauber gemacht werden.
§ 18
Jeder Schaden am Material muss sofort dem Bootswart mitgeteilt werden.
Jedes Mitglied, das einen Schaden am Boot, Skulls / Riemen oder anderem Bootsmaterial verursacht hat, kann nach Ermessen des Vorstandes von den Aktivitäten des Vereins ausgeschlossen werden.
§ 19
Ist ein Boot oder eine Gerätschaft zur Reparatur gewesen, darf es erst benutzt werden, wenn der Bootswart zugestimmt hat.
§ 20
Kein Bootsmaterial darf ohne die Zustimmung des Bootswarts von einem Boot in ein anderes angebracht werden.
§ 21
Der Vorstand macht durch einen Anschlag im Bootshaus bekannt, welche Boote nicht ohne Sondererlaubnis benutzt werden dürfen.
§ 22
Winterrudern mit Rennbooten/Einer und Gig-Booten
Rudern im Zeitraum vom Abrudern bis zum Anrudern ist Winterrudern und im RVH nicht erlaubt.
§ 23
Berechtigung für das Rudern in Rennbooten im örtlichen Fahrwasser
Das Rudergewässer: Das örtliche Fahrwasser reicht von Lægan bis zur „Neuen Schleuse“. Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass die Schleusentore an der „Neuen Schleuse“ geschlossen sein müssen, wenn zwischen der „Alten Schleuse“ und der „Neuen Schleuse“ gerudert wird.
Außerhalb der „Neuen Schleuse“ darf nicht gerudert werden.
Die Berechtigung für das Rudern in Rennbooten können alle aktiven Mitglieder nach einer Instruktion mit einer Kenterungsübung erlangen. Die Berechtigung erlangt man vom NRV-Trainer. Man muss mindestens 200 Km gerudert haben, und man muss beim Rudern eine Rettungsweste tragen.
Ein Handy muss in einem wasserdichten Behälter mitgeführt werden.
Diese Berechtigung kann jeder Zeit im Falle einer Übertretung der Ruderregeln vom Vorstand eingezogen werden.